PRESSEMITTEILUNG, Wiesbaden, den 14.08.2015
Zum Haushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden
Fortsetzung:
Welche vielfältigen Ansatzpunkte es gibt, um die Einnahmesituation unserer Stadt zu verbessern, hat die Initiative „Gemeinwohl hat Vorfahrt“ in ihrer Stellungnahme vom 31.07.2015 aufgezeigt.
Darin begründen wir die folgenden fünf Kernforderungen eingehend:
1. Volle Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer, Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer.
2. Unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit dem Hessischen Finanzministerium zur Durchsetzung eines angemessenen Kostenersatzes für Aufgaben, die der Stadt Wiesbaden
von Land und Bund aufgebürdet werden.
3. Aufforderung an das Land Hessen, die Kreditfinanzierung von kommunalen Investitionsvorhaben in größerem Umfang zu genehmigen.
4. Eine aktuelle und transparente Gewinn- und Verlustrechnung der WVV-Holding, in der zwischenzeitlich fast 100 Beteiligungsgesellschaften eine schützende Hülle
haben.
5. Die Teilausschüttung von Rücklagen der kommunalen Gesellschaften zur Gegenfinanzierung unaufschiebbarer investiver Aufgaben (z.B. Schulbau).
Die Bürgerinitiative „Gemeinwohl hat Vorfahrt“ wird nach der ersten Haushaltsberatung Mitte Oktober eine Podiumsdiskussion zum Thema Alternativen zum Kürzungswahn mit Vertreterinnen und
Vertretern der unterschiedlichen, von Kürzung bedrohten Arbeits- und Lebensbereiche durchführen.
Sprecherin und Sprecher:
Brigitte Forßbohm Hans-Georg Heinscher
Bernd Meffert